◈ NORVELKA

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2025 · Norvelka GmbH, Höschgasse 9, 8008 Zürich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Norvelka GmbH, Höschgasse 9, 8008 Zürich (nachfolgend «Norvelka»), und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»). Sie gelten für sämtliche Beratungsmandate und Dienstleistungen, die Norvelka erbringt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn Norvelka ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Norvelka oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Mandatsvertrags zustande. Angebote von Norvelka sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Mandatsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Norvelka erbringt Beratungsleistungen im Bereich Strategie, Prozessgestaltung, Organisation und Informationsaufbereitung. Norvelka erbringt keine regulierten Dienstleistungen im Sinne des Finanzmarktrechts, des Gesundheitsrechts oder des Rechtsberatungsrechts.

Norvelka ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte beizuziehen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

4. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Pauschalpreis oder Stundenansatz gemäss Mandatsvertrag. Auslagen (Reisekosten, Drittleistungen) werden separat nach Aufwand verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Norvelka berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu berechnen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Norvelka rechtzeitig alle für die Mandatserfüllung benötigten Informationen, Unterlagen und Ansprechpersonen zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Norvelka. Mehraufwand infolge unvollständiger oder unrichtiger Informationen wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

6. Vertraulichkeit

Norvelka behandelt alle im Rahmen eines Mandats erlangten Informationen des Auftraggebers vertraulich. Diese Verpflichtung besteht über das Mandatsende hinaus, solange die Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder der Auftraggeber einer Weitergabe zustimmt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von Norvelka nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben, sofern diese für die interne Nutzung bestimmt sind.

7. Rechte am Arbeitsergebnis

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das nicht übertragbare Recht, die Arbeitsergebnisse für seine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung ausserhalb des Auftraggeberunternehmens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Norvelka.

Norvelka behält das Recht, allgemeine Erkenntnisse und Methoden, die nicht dem Auftraggeber zuzuordnen sind, in späteren Mandaten zu verwenden.

8. Haftung

Norvelka haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Norvelka gibt keine Gewähr für das Eintreten bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse oder Erfolge. Die Arbeitsergebnisse stellen Informations- und Entscheidungsgrundlagen dar, nicht jedoch Empfehlungen im Sinne regulierter Berufe. Die Gesamthaftung von Norvelka ist auf die im jeweiligen Mandat vereinbarte Vergütung beschränkt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

9. Laufzeit und Kündigung

Mandate laufen für die vereinbarte Dauer. Das Jahresmandat läuft über zwölf Monate. Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich; bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Norvelka kann ein Mandat aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schwerem Vertragsbruch durch den Auftraggeber oder bei Nichtzahlung trotz Mahnung.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere das schweizerische Datenschutzgesetz (revDSG), einzuhalten.

11. Schlussbestimmungen

Diese AGB sowie alle darauf basierenden Verträge unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Norvelka behält sich vor, diese AGB anzupassen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung ist massgeblich.

Fragen zu diesen AGB?

Bei Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung: [email protected] · +41 44 388 27 64